EMAH und die Versorgungsproblematik

Was bedeutet EMAH?

Eins von 100 Kindern wird mit einem Herzfehler geboren. Meistens wird der Herzfehler schon früh festgestellt, es kommt nur selten vor, dass ein Herzfehler bis ins Erwachsenenalter unerkannt bleibt. Dank der heutigen medizinischen Möglichkeiten, kann ein Herzfehler oft schon im Säuglings- oder Kleinkindalter operiert werden. So erreichen ca. 90% der Kinder das Erwachsenenalter – auch dann, wenn ein schwerer Herzfehler vorliegt. Sie sind nun EMAH – Erwachsene mit angeborenem Herzfehler.

Oft können EMAH ein relativ normales Leben führen, trotzdem sind Berufswahl, Familiengründung und auch das alltägliche Leben immer vom Herzfehler beeinflusst – gerade dann, wenn ein komplexer Herzfehler vorliegt, da im Laufe der Zeit die Belastbarkeit abnimmt und Folgeerkrankungen auftreten können. Zudem ging man früher davon aus, dass ein erfolgreich operiertes Herz „gesund“ sei – beispielsweise, wenn ein „Loch im Herzen“ (VSD/ASD) erfolgreichg eschlossen werden konnte. Heute weiß man, dass auch nach Jahren noch Komplikationen auftreten können. Damit Folgeerkrankungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden können, müssen alle EMAH-Patienten regelmäßig zur kardiologischen Kontrolle. Dabei ist es wichtig, dass die uns behandelnden Kardiologen sich mit angeborenen Herzfehlern und später erworbenen Krankheitsbildern auskennen. Diese Lücke sollten Kardiologen mit der Zusatzqualifikation EMAH schließen.

Was ist mit „Versorgungsproblematik“ gemeint?

Obwohl schon eine recht gute Struktur an EMAH-Ärzten geschaffen wurde, ist die Verteilung der EMAH-Kardiologen leider regional noch sehr unterschiedlich, sodass noch keine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist.

Hierfür gibt es mehrere Gründe:

  • Die Zusatzqualifikation EMAH wird nur an wenigen Stellen angeboten, sodass oft nur Ärzte, die bereits in EMAH-Zentren arbeiten dort auch die Zusatzqualifikation absolvieren können.
  • Durch die Zusatzqualifikation EMAH hat ein Arzt keine finanziellen oder sonstigen Vorteile.
  • Kinderkardiologen dürfen als Kinderärzte die Behandlung von Erwachsenen Patienten nicht abrechnen – auch dann nicht, wenn sie die Zusatzqualifikation EMAH haben.
  • Erwachsenenkardiologen dürfen ohnehin alle Erwachsenen mit Herzerkrankungen behandeln, das schließt Erwachsene mit angeborenem Herzfehler mit ein – und zwar auch ohne die Zusatzqualifikation EMAH.

Bisher wurde die Zusatzqualifikation EMAH durch entsprechende Fachgesellschaften erteilt. Dies soll sich nun ändern, denn im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer wurde eine Zusatzweiterbildung Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenem Herzfehler (EMAH) geschaffen. Somit wird diese Zusatzbefähigung nach bestandener Prüfung von Landesärztekammer erteilt und als Schwerpunkt – ähnlich wie Kinderkardiologie – anerkannt. Mit dieser Zusatzweiterbildung EMAH dürfen dann auch Kinderkardiologen EMAH behandeln.

Weitere Informationen zum Thema:

Eine genauere Beschreibung der Problematik zur aktuellen Situation ist hier zu finden

Eine Liste aktueller EMAH-Ärzte ist auf der Webseite der Kinderherzstiftung zu finden.