Im folgenden kannst du Paragraph für Paragraph die bisherige Beitrgsordnung und deren vorgesehene Änderungen einsehen.

Bisherige Beitragsordnung von 2020

Die Mitgliederversammlung des Vereins Bundesvereinigung Jugendliche und Erwachsene mit angeborenem Herzfehler e.V. (im Folgenden Verein genannt) hat am 10.Oktober.2020 folgende Beitragsordnung beschlossen:

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die
    Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  2. Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des
    Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.
  3. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

1. Es gibt nur eine Beitragsart (im Folgenden als Regelbeitrag bezeichnet). DeRegelbeitrag beträgt: 32€

2. Der Regelbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung per Beschluss
geändert werden.

3. Sowohl alle ordentlichen Mitglieder als auch alle fördernden Mitglieder zahlen
den Regelbeitrag.

4. Der Regelbeitrag kann von einem Mitglied um einen freiwilligen Mehrbetrag erhöht werden. Dieser Mehrbetrag kann ohne Nennung von Gründen bis zum 30.11. eines Jahres für das Folgejahr widerrufen werden. Sowohl die Erhöhung als auch der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

5. Auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes bis zum 30.11. kann der Vorstand eine viertel- oder halbjährliche Zahlung des Beitrages für das Folgejahr genehmigen. Der Vorstand darf seine Entscheidung jeweils nur für ein Kalenderjahr fällen, das heißt im Falle des Fortdauerns der Gründe, ist der Antrag jedes Jahr neu zu
stellen.

1. Die Beiträge werden jeweils am 15. Februar des laufenden Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin
festgelegt werden. Beitragsänderungen können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

2. Die Beitragszahlung kann durch SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

3. Zusätzlich kann die Beitragszahlung auch durch eine Überweisung erfolgen. Hierbei ist das zahlende Mitglied dazu verpflichtet die Überweisung rechtzeitig
zum 15.Februar des jeweiligen Jahres auf das in Vereinskonto zu überweisen. Bei der Überweisung müssen vom Mitglied folgende Angaben als Verwendungszweck gemacht werden (XX steht für das jeweilige Beitragsjahr): Vorname, Nachname, Beitrag für 20XX.

4. Mitglieder sind dazu verpflichtet Änderungen der persönlichen Angaben rechtzeitig mitzuteilen. Kommt es aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten
hat, zu Rücklastschriftgebühren, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro ab der zweiten
Mahnung erhoben.

Soweit die Zahlung nicht per SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt, sind Beitragszahlungen nur auf das Vereinskonto zulässig.

Änderungsvorschlag 2026

Die Mitgliederversammlung des Vereins Bundesvereinigung Jugendliche und Erwachsene mit angeborenem Herzfehler e.V. (im Folgenden Verein genannt) hat am 10.Oktober.2020XX.XX.XX folgende Beitragsordnung beschlossen:
  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  2. Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.
  3. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

1. Es gibt nur einen gestaffelten Beitrag sart (im Folgenden als Regelbeitrag bezeichnet). Der Regelbeitrag beträgt: 32€. Der Beitrag beträgt für ordentliche Mitglieder bis zum 23. Lebensjahr 12 Euro, vom 24. bis zum 29. Lebensjahr 24 Euro und ab dem 30. Lebensjahr 32 Euro. Dabei gilt das Mitgliedsalter, dass am 1.1. eines jeden Jahres besteht als Grundlage für den Beitrag in diesem Geschäftsjahr.

2. Der Regelbeitrag Beitrag kann nur von der Mitgliederversammlung per Beschluss geändert werden.

3. Sowohl a Alle ordentlichen Mitglieder als auch alle fördernden Mitglieder zahlen den RegelbeitragBeitrag von 32 Euro.

4. Der RegelbeitragBeitrag kann von einem Mitglied um einen freiwilligen Mehrbetrag erhöht werden. Dieser Mehrbetrag kann ohne Nennung von Gründen bis zum 30.11. eines Jahres für das Folgejahr widerrufen werden. Sowohl die Erhöhung als auch der Widerruf muss schriftlich Textform erfolgen.

5. Auf schriftlichen Antrag in Textform des Mitgliedes bis zum 30.11. kann der Vorstand eine viertel- oder halbjährliche Zahlung des Beitrages für das Folgejahr genehmigen. Der Vorstand darf seine Entscheidung jeweils nur für ein Kalenderjahr fällen, das heißt im Falle des Fortdauerns der Gründe, ist der Antrag jedes Jahr neu zu stellen.

6. Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitglieds dessen Beitrag ganz oder teilweise für das Geschäftsjahr erlassen, wenn die Zahlung des vollen Beitrags für das Mitglied eine besondere Härte darstellt.

1. Die Beiträge sind werden jeweils am zum 15. Februar des laufenden Jahres erhobenzu zahlen. Ist der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen, gerät das Mitglied ohne Weiteres in Zahlungsverzug. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Beitragsänderungen können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

2. Die Beitragszahlung kann durch SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

3. Zusätzlich kann die Beitragszahlung auch durch eine Überweisung erfolgen. Hierbei ist das zahlende Mitglied dazu verpflichtet die Überweisung rechtzeitig zum 15.Februar des jeweiligen Jahres auf das in Vereinskonto zu überweisen. Bei der Überweisung müssen vom Mitglied folgende Angaben als Verwendungszweck gemacht werden (XX steht für das jeweilige Beitragsjahr): Vorname, Nachname, BMitgliedsbeitrag für 20XX.

4. Mitglieder sind dazu verpflichtet Änderungen der persönlichen Angaben rechtzeitig mitzuteilen. Kommt es aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, zu Rücklastschriftgebühren, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro ab der zweiten Mahnung erhoben.

Soweit die Zahlung nicht per SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt, sind Beitragszahlungen nur auf das Vereinskonto zulässig.