Anträge auf Priorisierung für seltene chronische Erkrankungen (nach § 6 Absatz 6 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2)

Was war bisher?
Menschen mit seltenen chronischen Erkrankungen sind im Corona-Impfplan bisher nicht direkt berücksichtigt worden. Dazu zählen auch wir EMAH-Patienten. Bisher waren die meisten EMAH-Patienten aufgrund verschiedner Symptome (Rythmus-Probleme, Herzschwäche) in Gruppe 4.

Was ist nun neu?
In einigen Bundesländern können EMAH-Patienten ab jetzt oder in den nächsten Tagen “Anträge auf Einzelfallentscheidungen” stellen. Diese sollen dazu dienen, einen früheren Impftermin zu bekommen, wenn es aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint.

Was muss man dazu machen?
Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Dieser muss unter anderem folgende Punkte behinhalten:

  • Antrag selbst
  • Entbindung der Schweigepflicht
  • Ärztliches Zeugnis

Den Antrag muss man selbst ausfüllen. Daneben gibt es ein ärztliches Zeugnis, welches vom behandelnden Arzt ausgefüllt oder erstellt werden muss. In unserem Fall muss also der behandelnde EMAH-Arzt oder Kardiologe eine Begündung für die Höherstufung anbringen.

Wo kann man das downloaden?
Bisher gibt es die Anträge/Antragsmöglichkeit nur in wenigen Bundesländern und einzelnen Städten. Sie sind unten in der Liste angeführt.

Wer für sein Bundesland eine Möglichkeit für den Antrag gefunden hat, kann dies gerne an webmaster@jemah.de melden.